EHRENABTEILUNG

Das Ende des aktiven Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr ist in der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren in NRW geregelt, diese besagt, dass Feuerwehrangehörige, welche Regelaltersgrenze überschritten haben aus dem aktiven Dienst ausscheiden und in die Ehrenabteilung überstellt werden.
Das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erfolgt spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Des Weiteren können Mitglieder der Feuerwehr die aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind in die Ehrenabteilung übernommen werden.

Die Mitglieder der Ehrenabteilung beteiligen sich auch nach ihrer aktiven Zeit in der Feuerwehr, an zahlreichen Diensten und Veranstaltungen der einzelnen Einheiten. Auch zur Jahresdienstbesprechung ist die Ehrenabteilung als Einheit der Feuerwehr geladen. Zusätzlich trifft sich die Ehrenabteilung im Laufe des Jahres zu gemeinsamen Unternehmungen, wie Tagesfahrten oder Besichtigungen mit anschließendem Beisammensein. Bei den regelmäßigen Übungsdiensten der aktiven Einheiten sind die Kameraden der Ehrenabteilung gern gesehene Gäste, die Ihre Erfahrungen und Erlebnisse an die jungen Kameraden weitergeben.